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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10 NZB   

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https://dejure.org/2011,126323
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10 NZB (https://dejure.org/2011,126323)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2011 - L 13 AS 56/10 NZB (https://dejure.org/2011,126323)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - L 13 AS 56/10 NZB (https://dejure.org/2011,126323)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10
    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lässt sich eindeutig ableiten, dass für Zeiträume vor dem 1. August 2009 - an diesem Tag trat die Vorschrift des § 24 a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft - gesonderte Leistungen für die Beschaffung von Schulbüchern - die Klägerin begehrt eine Kostenübernahme für Schulbücher für das Schuljahr 2008/2009 - gesetzlich nicht vorgesehen waren und derartige Leistungen von den Hilfebedürftigen auch nicht aufgrund einer etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlichen Rückwirkung beansprucht werden konnten (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 17).

    Allerdings hat die Klägerin die zu ihrem Prozesskostenhilfeantrag erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Schriftsatz vom 22. Februar 2010 - und damit vor der Entscheidung des BSG vom 19. August 2010 (a. a. O.) - eingereicht.

    Auch eine Vervollständigung der Angaben könnte dem Prozesskostenhilfeantrag nach Wegfall der hinreichenden Erfolgsaussichten, die nach dem Urteil des BSG vom 19. August 2010 (a. a. O.) nicht mehr angenommen werden können, nicht mehr zum Erfolg verhelfen.

    Dass der Senat - vor der Entscheidung des BSG vom 19. August 2010 (a. a. O.) - in einer anderen Sache durch Beschluss vom 12. April 2010 - L 13 AS 224/09 - und damit vor dem Ergehen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19. August 2010 die Berufung zugelassen hat, worauf der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit Schriftsatz vom 4. November 2010 hingewiesen hat, ist für die Entscheidung in dieser Rechtssache unerheblich.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG Aurich nicht in einen Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts - in Betracht kommen das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - begeben, auch hat es keine anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 13 AS 224/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10
    Dass der Senat - vor der Entscheidung des BSG vom 19. August 2010 (a. a. O.) - in einer anderen Sache durch Beschluss vom 12. April 2010 - L 13 AS 224/09 - und damit vor dem Ergehen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19. August 2010 die Berufung zugelassen hat, worauf der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit Schriftsatz vom 4. November 2010 hingewiesen hat, ist für die Entscheidung in dieser Rechtssache unerheblich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 13 AS 56/10
    Bereits die Frage, ob das von den Eltern der Klägerin bewohnte Hausgrundstück zum Schonvermögen i. S. des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II zählt, ist in Anbetracht der Gesamtwohnfläche des Objekts von offenbar 158 Quadratmetern (vgl. Auskunft über das Preisniveau vom 30. April 2008 in der Vorheftung der Verwaltungsakten), von denen nach den Angaben der Mutter der Klägerin vom 9. Januar 2008 nur 108 Quadratmeter selbst bewohnt werden, durchaus eine offene Frage (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2010 - L 6 AS 15/09 - juris Rn. 26 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 13 AS 76/11
    Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellungen der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. Februar 2011 - L 13 AS 56/10 NZB - (betreffend die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe) werden zurückgewiesen.

    Auszugehen ist davon, dass der am 24. Februar 2011 bei Gericht per Telefax eingegangene Schriftsatz der Klägerin - die Datumsangabe "19.03.2010" beruht offenbar auf einem Irrtum -, mit der sich diese gegen den auch eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren L 13 AS 56/10 NZB ablehnenden Beschluss des Senats vom 3. Februar 2011 wendet und (erneut) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren begehrt, nicht als wiederholter Prozesskostenhilfeantrag zu werten ist.

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